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Fahrrad abstellen in der Mietwohnung

Kann ein Mieter sein Fahrrad nicht im Hausflur abstellen, bleibt ihm, wenn man von der Wohnung absieht, nur das Abstellen auf der Straße. In Großstädten beispielsweise ist es ihm jedoch nicht zumutbar, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Fahrrad ein solches Abstellen über mehrere Monate ohne Beschädigungen übersteht.


Somit stellen die meisten Mieter in einem solchen Fall das Fahrrad in ihrer Wohnung unter. Der Vermieter kann dies auch nicht ablehnen, da die Wohnung dadurch keinen Schaden nimmt und mit dem Abstellen in der Wohnung keine besonderen Gefahren für die Hausgemeinschaft verbunden sind.

Selbst wenn in der Vergangenheit durch das Hochtragen des Fahrrads in die Wohnung an den Wänden im Treppenhaus Schäden entstanden sind, gehört der Transport des Rads durch das Treppenhaus noch zum vertragsgemäßen Gebrauch....

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