02623 - 80080 | info@schwaderlapp.de

Auskunftsanspruch des Mieters über Höhe der Vormiete

Der Vermieter ist auf Verlangen des Mieters verpflichtet, Auskunft über diejenigen Tatsachen zu erteilen, die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete maßgeblich sind, soweit diese Tatsachen nicht allgemein zugänglich sind und der Vermieter hierüber unschwer Auskunft geben kann.

Diese Pflicht bezieht sich auch auf die Vorlage von Belegen. Verlangt der Mieter einen Nachweis über die Höhe der Vormiete, kann der Vermieter ihm ein geschwärztes Vertragsdokument vom Vormieter vorlegen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Kontakt

Schwaderlapp Immobilien GmbH

Mühlenweg 2
56235 Ransbach-Baumbach
Telefon: +49 2623 80080
Telefax: +49 2623 800880
E-Mail: info@schwaderlapp.de

Fly and Help

Schwaderlapp Immobilien GmbH gehört dem Unterstützer-Kreis der Reiner-Meutsch-Stiftung FLY & HELP an.

zur Website

Premiumpartner

Immowelt Platin Partner.

IVD

Mitglied Immobilienverband Deutschland IVD

zur Website

2021 Partner IVD-Marktforschung